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Bürgerrat

Der Bürgerrat von Starrkirch-Wil besteht aus dem Bürgergemeindepräsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern, alle im Nebenamt. Weiter bestehen maximal zwei Ersatzmitglieder. Die Mitglieder des Bürgerrates werden im Majorzsystem gewählt.

  Name Funktion Telefon E-Mail
Schibli Rolf
Niederamtstrasse 11
4656 Starrkirch-Wil
Bürgergemeindepräsident 079 204 86 12
Tschopp Adrian
Marchweg 19
4656 Starrkirch-Wil
Bürgergemeinde-Vizepräsident 062 295 64 90
Ruge Martin
Aarauerstrasse 4
4656 Starrkirch-Wil
Bürgerrat 062 295 30 78
Barone Sabine
Bumelochstrasse 47
4656 Starrkirch-Wil
1. Ersatzmitglied 062 295 30 81
Kiefer Raoul
Dorfstrasse 6
4656 Starrkirch-Wil
2. Ersatzmitglied 062 295 51 16


Der Bürgerrat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Bürgergemeinde. Er hat insbesondere folgende Sachaufgaben:

  • er führt die Aufsicht über die gesamte Bürgergemeindeverwaltung, über die Tätigkeit der Kommissionen und über das Gemeindepersonal
  • er nimmt die Aufgaben aus dem gemeindeeigenen Anlagereglement wahr
  • er erteilt Prozess- und Vergleichsvollmachten
  • er erhebt Einwendungen, Einsprachen oder Beschwerde, sofern für die Gemeinde ein schutzwürdiges Interesse besteht
  • er beschliesst über die Annahme von Geschenken, Legaten, Stiftungen oder den Verzicht auf solche.
  • er schliesst Verträge ab über Einräumung von Dienstbarkeiten an gemeindeeigenen Liegenschaften
  • er befindet über wichtige, an die Bürgergemeinde gerichtete Vernehmlassungen.
  • er erteilt die Arbeits- und Lieferungsaufträge im Rahmen der bewilligten Kredite, soweit sie nicht ausdrücklich an Kommissionen delegiert sind.
  • er genehmigt Schlussabrechnungen über ausgeführte Gemeindebauten und Anlagen
  • er erlässt die nicht allgemein verbindlichen Gemeindereglemente
  • er wählt den Bürgerregisterführer
  • er nimmt die Wahl des Bürgerschreibers und des Finanzverwalters vor
  • er wählt die Vertretung der Bürgergemeinde in den Forstbetrieb Niederamt


Der Bürgerrat verfügt über folgende Finanzkompetenzen:

  • für einmalige Ausgaben: Fr. 50'000.00
  • für jährlich wiederkehrende Ausgaben: Fr. 20'000.00