Bürgerrat
Der Bürgerrat von Starrkirch-Wil besteht aus dem Bürgergemeindepräsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern, alle im Nebenamt. Weiter bestehen maximal zwei Ersatzmitglieder. Die Mitglieder des Bürgerrates werden im Majorzsystem gewählt.
Der Bürgerrat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Bürgergemeinde. Er hat insbesondere folgende Sachaufgaben:
- er führt die Aufsicht über die gesamte Bürgergemeindeverwaltung, über die Tätigkeit der Kommissionen und über das Gemeindepersonal
- er nimmt die Aufgaben aus dem gemeindeeigenen Anlagereglement wahr
- er erteilt Prozess- und Vergleichsvollmachten
- er erhebt Einwendungen, Einsprachen oder Beschwerde, sofern für die Gemeinde ein schutzwürdiges Interesse besteht
- er beschliesst über die Annahme von Geschenken, Legaten, Stiftungen oder den Verzicht auf solche.
- er schliesst Verträge ab über Einräumung von Dienstbarkeiten an gemeindeeigenen Liegenschaften
- er befindet über wichtige, an die Bürgergemeinde gerichtete Vernehmlassungen.
- er erteilt die Arbeits- und Lieferungsaufträge im Rahmen der bewilligten Kredite, soweit sie nicht ausdrücklich an Kommissionen delegiert sind.
- er genehmigt Schlussabrechnungen über ausgeführte Gemeindebauten und Anlagen
- er erlässt die nicht allgemein verbindlichen Gemeindereglemente
- er wählt den Bürgerregisterführer
- er nimmt die Wahl des Bürgerschreibers und des Finanzverwalters vor
- er wählt die Vertretung der Bürgergemeinde in den Forstbetrieb Niederamt
Der Bürgerrat verfügt über folgende Finanzkompetenzen:
- für einmalige Ausgaben: Fr. 50'000.00
- für jährlich wiederkehrende Ausgaben: Fr. 20'000.00